
Heizungsförderung (BEG EM)
Grundförderung plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus für den Tausch zur Wärmepumpe.
Klarheit statt Komplexität
Die Heizungsförderung im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) ist das stärkste Förderinstrument für den Heizungstausch. Wir prüfen Ihre Boni, dokumentieren technisch korrekt und reichen den Antrag vor Auftragsvergabe ein.
Hinweis: Antragstellung VOR Auftragsvergabe zwingend erforderlich.
- Ihre Vorteile
- Bis zu 70 % Förderung kombinierbar
- Korrekte Antragsreihenfolge
- Technische Projektbeschreibung prüffähig
- Begleitung bis zum Verwendungsnachweis
Was konkret enthalten ist
Boni & Sätze
- Grundförderung 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus 20 %
- Einkommensbonus 30 %
- Effizienzbonus 5 %
Technik
- Luft-/Wasser-Wärmepumpe
- Sole-/Wasser-Wärmepumpe
- Solarthermie
- Biomasseanlagen
Antrag
- BzA über KfW-Portal
- Hydraulischer Abgleich
- Förderfähige Kosten
- Verwendungsnachweis
Strukturierter Prozess in vier Schritten
- 1
Eignungsprüfung
Heiztechnik-Bestand und Bonus-Ansprüche klären.
- 2
Antrag
BzA und vollständige Unterlagen vor Auftragsvergabe.
- 3
Umsetzung
Baubegleitung und Nachweisführung.
- 4
Abschluss
BnD und Auszahlung.
Zielgruppen
- Selbstnutzende Eigentümer
- Vermieter
- WEG
- Mehrfamilienhäuser
Was Sie am Ende erhalten
Maximale BEG-EM-Heizungsförderung – korrekt beantragt, sauber dokumentiert und ohne Förderverluste.
Heizungsförderung prüfenFAQ zu Heizungsförderung (BEG EM)
+Wann gilt der Einkommensbonus?
Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € (Mittelwert der letzten 2 Jahre) für selbstnutzende Eigentümer.
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