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Energieausweis

Bedarfs- und Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude – rechtskonform und prüffähig.

Worum es geht

Klarheit statt Komplexität

Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung und in vielen weiteren Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude – als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, fachlich korrekt und prüffähig nach GEG.

  • Ihre Vorteile
  • Rechtskonform nach GEG
  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Inklusive Modernisierungs­empfehlungen
  • Wohn- und Nichtwohngebäude
Leistungsumfang

Was konkret enthalten ist

Bedarfsausweis

  • Bilanzierung
  • Gebäudegeometrie
  • Bauteil­aufnahme
  • Anlagentechnik

Verbrauchsausweis

  • Verbrauchsdaten 3 Jahre
  • Klimakorrektur
  • Leerstandskorrektur
  • Auswertung

Pflicht & Empfehlung

  • Verkauf & Vermietung
  • Aushangpflicht
  • Modernisierungs­empfehlungen
  • Registriernummer DIBt
Unser Vorgehen

Strukturierter Prozess in vier Schritten

  1. 1

    Datenklärung

    Welcher Ausweis ist zulässig und sinnvoll?

  2. 2

    Aufnahme

    Datenaufnahme bzw. Verbrauchsdaten-Auswertung.

  3. 3

    Berechnung

    Bilanzierung bzw. Verbrauchsbewertung.

  4. 4

    Ausstellung

    Energieausweis inkl. Registriernummer.

Für wen geeignet

Zielgruppen

  • Verkäufer
  • Vermieter
  • Hausverwaltungen
  • Eigentümer öffentlicher Gebäude
Ergebnis

Was Sie am Ende erhalten

Ein rechtskonformer, registrierter Energieausweis nach GEG – schnell und prüffähig ausgestellt.

Energieausweis anfragen
Häufige Fragen

FAQ zu Energieausweis

+Welcher Ausweis ist Pflicht?

Für viele Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit; für unsanierte Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht.

+Wie lange ist er gültig?

10 Jahre ab Ausstellungsdatum, sofern keine wesentlichen Änderungen am Gebäude erfolgen.

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