
Energieausweis
Bedarfs- und Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude – rechtskonform und prüffähig.
Klarheit statt Komplexität
Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung und in vielen weiteren Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude – als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, fachlich korrekt und prüffähig nach GEG.
- Ihre Vorteile
- Rechtskonform nach GEG
- Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- Inklusive Modernisierungsempfehlungen
- Wohn- und Nichtwohngebäude
Was konkret enthalten ist
Bedarfsausweis
- Bilanzierung
- Gebäudegeometrie
- Bauteilaufnahme
- Anlagentechnik
Verbrauchsausweis
- Verbrauchsdaten 3 Jahre
- Klimakorrektur
- Leerstandskorrektur
- Auswertung
Pflicht & Empfehlung
- Verkauf & Vermietung
- Aushangpflicht
- Modernisierungsempfehlungen
- Registriernummer DIBt
Strukturierter Prozess in vier Schritten
- 1
Datenklärung
Welcher Ausweis ist zulässig und sinnvoll?
- 2
Aufnahme
Datenaufnahme bzw. Verbrauchsdaten-Auswertung.
- 3
Berechnung
Bilanzierung bzw. Verbrauchsbewertung.
- 4
Ausstellung
Energieausweis inkl. Registriernummer.
Zielgruppen
- Verkäufer
- Vermieter
- Hausverwaltungen
- Eigentümer öffentlicher Gebäude
Was Sie am Ende erhalten
Ein rechtskonformer, registrierter Energieausweis nach GEG – schnell und prüffähig ausgestellt.
Energieausweis anfragenFAQ zu Energieausweis
+Welcher Ausweis ist Pflicht?
Für viele Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit; für unsanierte Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht.
+Wie lange ist er gültig?
10 Jahre ab Ausstellungsdatum, sofern keine wesentlichen Änderungen am Gebäude erfolgen.
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